Warenannahme

Wir verkaufen Ihre ware

Unser Prozess ist einfach und unkompliziert:

  1. Bringen Sie Ihre Kleidung vorbei: Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten in unseren Laden und bringen Sie die Kleidung mit, die Sie verkaufen möchten. Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
  2. Bewertung Ihrer Artikel: Unsere Experten überprüfen die Qualität und den Zustand Ihrer Artikel. Wir akzeptieren nur gut erhaltene Kleidung, die sauber und frei von Schäden ist.
  3. Angebot erhalten: Nach der Überprüfung machen wir Ihnen ein faires Angebot für Ihre Artikel, basierend auf ihrem Zustand, ihrer Marke und ihrer aktuellen Nachfrage. Wir ermitteln vor Ort den zu erwartenden Verkaufspreis und schließen mit Ihnen einen Kommissionsvertrag ab.
  4. Verkauf Ihrer Kleidung: Wenn Ihre Ware in unserem Haus verkauft wurde, erhalten Sie Ihre Zahlung. Alternativ bieten wir auch die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Betrag als Gutschrift für zukünftige Einkäufe bei uns zu erhalten.

Wir freuen uns darauf, Ihnen beim Verkauf Ihrer gebrauchten Kleidung zu helfen und Ihnen eine nachhaltige Möglichkeit zu bieten, Ihre Garderobe zu aktualisieren. Besuchen Sie uns noch heute und verwandeln Sie Ihre ungenutzte Kleidung in Bargeld oder Einkaufsguthaben!

KOMMISSIONSBEDINGUNGEN:

1. Der Kommittent garantiert die Echtheit der Ware und sein uneingeschränktes Eigentum an der Ware. Offensichtliche oder bekannte Mängel
sind bei der Übergabe anzuzeigen. Dem Kommissionär obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der
Funktionsfähigkeit der Ware.

2. Der Kommissionsvertrag wird für einen festvereinbarten Zeitraum abgeschlossen. Änderungen der Laufzeit bedürfen eines neu vereinbarten
Vertrags. Eventuell länger im Verkauf behaltene Teile können nach Ermessen des Kommissionärs um 10 bis 40% reduziert werden.

3. Nicht angenommene Artikel sind spätestens 10 Tage nach Mitteilung abzuholen, andernfalls ist der Kommissionär berechtigt, diese karikativen
Zwecken zuzuführen. Nach Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit ist nicht verkaufte Ware unaufgefordert abzuholen. Vier Wochen nach Ablauf
der endgültigen Kommissionszeit erlischt jeglicher Rechtsanspruch des Kommittenten an der Ware.

4. Der Kommissionär haftet nur für die Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet. Für Schäden, die durch Anprobe oder durch die Lagerung entstehen, übernimmt der Kommissionär keine Haftung. Mängel, die nach Abschluss des Kommissionsvertrags entstehen oder
auftreten, berechtigen den Kommissionär zur fristlosen Kündigung.

Datenschutzhinweise:
Gemäß den neuen EU-Richtlinien bestätigt die Geschäftsführung, dass personengebundene Daten nur im geschäftsinternen Bereich benutzt werden.

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